Die Qualitätsskala beginnt mit den Tafelweinen, die in der Regel unter der Herkunftsbezeichnung Main angeboten werden, weil der Begriff Franken den höheren Qualitätsstufen vorbehalten ist. Aus dem gleichen Grund ist die Abfüllung in Bocksbeutel nicht zulässig. Hochwertigere Tafelweine dürfen mit dem Begriff Landwein gekennzeichnet sein.

In der zweiten Stufe der Güteskala deutscher Weine finden sich die Qualitätsweine. Sie sind amtlich geprüft, das heißt, jede einzelne Partie muß bezüglich ihrer Eigenschaften und Qualität bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ab hier ist nun die Abfüllung in Bocksbeutel erlaubt. Als äußeres Zeichen trägt jedes Etikett die amtliche Prüfnummer.

Die dritte Qualitätsstufe ist die Gruppe der Qualitätsweine mit Prädikat. Sie ist unterteilt in Kabinettweine, Spätlesen, Auslesen, Beerenauslesen, Eisweine und Trockenbeerenauslesen. Früher wurden die Weine dieser Gruppe als "naturrein" bezeichnet. Wesentlich ist auch heute noch, daß der natürliche Zucker bzw. Alkoholgehalt solcher Weine nicht verändert werden darf.

Als erster der Prädikatsweine muß der Kabinettwein dem normalen Qualitätswein an Reife bereits deutlich überlegen sein. Für die Herstellung von Spätlesen dürfen nur vollreife Trauben aus später Lese verwendet werden. Für Auslesen gilt, daß sie nur aus handverlesenen vollreifen Trauben unter Wegfall aller unreifen und kranken Beeren gekeltert werden dürfen. Beerenauslesen und haben ein noch deutlich höheres Mostgewicht und sind geschmacklich von dem Edelpilz "Botrytis cinerea" geprägt. Für Eisweine ist mindestens das gleiche Mostgewicht vorgeschrieben. Zusätzlich müssen die Beeren am Stock gefroren sein und in gefrorenem Zustand gekeltert werden. Weil die Wasseranteile zunächst gefrieren ergibt sich so ein noch höheres Mostgewicht. Bei den  Trockenbeerenauslesen ergibt sich die Konzentration auf andere Weise. Durch den Botrytis Pilz wird die Beerenhaut porös und durch die Sonne im Spätherbst verdunsten die Wasseranteile. 

 

Zurück - Weiter - Übersicht 


Diese Seite ausdrucken